RECHTLICHE ANGABEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allen zwischen der „A&M CLEANING“ (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträge liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:


§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugwäsche, Fahrzeugpflege, Innenreinigung, Industrieservice, etc. 

1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.

1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln bzw. Absätze der AGB davon unberührt und somit weiterhin gültig.


§2 Terminvereinbarungen

2.1. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und als solche behandelt und anerkannt. Mit Terminvereinbarung akzeptiert der Auftraggeber unsere AGB.

2.2. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine Wertsachen oder andere lose Gegenstände enthalten, diese sind vom Auftraggeber zu entfernen. Sollte der Auftraggeber dem nicht nachkommen, können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter bei fehlenden Wertsachen oder Gegenständen geltend gemacht werden.

2.3. - Die von den Vertragsparteien getroffenen Terminvereinbarungen sind für die Vertragsparteien bindend.

2.4. - Wird die Terminvereinbarung vom Auftraggeber nicht eingehalten, so kann die "A&M CLEANING" gegenüber dem Auftraggeber als pauschaliertem Schadensersatz eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Preises, mindestens aber von 50,00 EUR geltend machen.


§3 Reklamationen

3.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges geprüft. Der Anbieter kann auf Bitten des Auftraggebers freiwillig und ohne Rechtsanspruch nachbessern, sofern die Reklamation überhaupt berechtigt ist und der Anbieter auf Kulanz dazu bereit ist.

3.2. Reklamationen sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten. Eine nachträgliche Reklamation nach Fahrzeugübergabe ist nicht möglich. Das Fahrzeug gilt als übergeben, wenn dem Auftraggeber die Fahrzeugschlüssel ausgehändigt worden sind oder die vereinbarte Leistung laut Zahlungsbedingungen bezahlt wurde.

3.3 Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich bei Fahrzeugübergabe schriftlich sowie fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Reklamation nicht möglich.

3.4. Insbesondere bei Fahrzeugaufbereitung von Leasingrückläufern kann der Anbieter nicht für durch die Leasingfirma in Rechnung gestellte weitere Schäden haftbar gemacht werden. Die Haftung des Anbieters bezieht sich nur auf die von Ihm ausgeführten Arbeiten zu den in diesen AGB genannten Konditionen der Haftung.


§4 Haftungsausschluss und Garantie

4.1. Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nicht geltend gemacht werden, auch wenn dem Anbieter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.

4.2. Haftung bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden sind ebenfalls ausgeschlossen und somit keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter möglich. Die Haftung für Lackschäden an instand-/nicht instandgesetzten Fahrzeugen ist ebenfalls ausgeschlossen.

4.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbunterschieden, Beschädigungen, etc. führen. Sollte die Durchführung einer Innenreinigung erwünscht sein, übernimmt der Anbieter keine Haftung für mögliche Schäden, die durch die Innenreinigung entstanden sein könnten.

4.4.Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung oder Reinigung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z. B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör), oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.

4.5. Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrik Abdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt die A&M CLEANING keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motorraum- und Motorwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektrik Abdichtung im Motorraum an seinem Kraftfahrzeug.

4.6. Bei Elektrobauteilen (z. B. Alarmanlagen, Auto-Hi-Fi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter auf dem Auftragsformular schriftlich mitzuteilen. Sind dem Auftraggeber keine Elektrobauteile bekannt, die durch eine Fahrzeugaufbereitung beschädigt werden könnten, hat er sich im Vorfeld zu informieren. Die Fahrzeugaufbereitung wird auf seinen Wunsch und auf seine eigene Gefahr hin durchgeführt.

4.7. Die Entfernung von Typenschildbezeichnungen kann je nach Lackzustand zu Farbunterschieden, Rückständen oder Beschädigungen des Lackes führen. Der Anbieter übernimmt dafür keine Haftung

4.8. Der Anbieter gibt auf Lackversiegelung und Politur nur die durch ordnungsgemäße Verarbeitung und Anwendung durch Hersteller der Produkte ausgewiesene Garantie. Eine Garantie Verlängerung ist nicht möglich. Die Garantien der verwendeten Produkte sind in Broschüren der Hersteller beim Anbieter erhältlich und ersichtlich. Die Garantie kann ausschließlich gewährleistet werden, wenn der Auftraggeber einmal jährlich zu eine kostenpflichtige Inspektion durchführen lässt. Hierfür wird dem Auftraggeber eine Inspektionskarte ausgehändigt.

4.9. Fahrzeuge, die für eine Aufbereitung bereits vor Termin (z. B. am Vorabend) zum Anbieter gebracht und durch unbekannte Dritte beschädigt werden, kann der Anbieter nicht für haftbar gemacht werden. Das zur Aufbereitung vorbei gebrachte Fahrzeug wird auf frei zugängliche Parkflächen abgestellt und kann nicht vor z. B. Vandalismus, Einbruch oder Diebstahl geschützt werden.


§5 Formalitäten und schriftliche Absicherung

5.1. Der Auftraggeber erklärt, dass mit Erteilung eines Auftrags per Telefon, E-Mail oder anderen elektronischen Formen der Datenübertragung (z. B. SMS, WhatsApp) eine Terminvereinbarung, Auftragserteilung oder eine Auftragsbestätigung zustande kommt und er wie in Absatz 2.1 beschrieben die Auftragserteilung und unsere AGB damit bestätigt und akzeptiert.

5.2. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug wird vom Anbieter auf Wunsch des Auftraggebers ein Vorschadenprotokoll erstellt welches eine Beschreibung der ggf. vorhandenen Schäden, sowie zu jedem Schaden Bilddokumentation (Schadenbilder PDF) beinhaltet. Dieses Vorschadenprotokoll gilt als anerkannt sobald zur Auftragsbestätigung eine Terminvereinbarung bzw. das bestätigen eines Kostenvoranschlags per E-Mail, telefonisch oder auch auf persönlich erfolgt ist. Beanstandungen / Reklamationen gegen das Vorschadenprotokoll sind dem Anbieter unverzüglich – auf jeden Fall aber vor Auftragsbestätigung- mitzuteilen.

5.3. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.

5.4. Mit Terminvereinbarung und/oder Unterschrift der Auftragsbestätigung bestätigt und akzeptiert der Auftraggeber unsere AGB.

5.5. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber mit Fahrzeugübergabe unsere AGB.


§6 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

6.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Kartenzahlung und sind nach Abschluss der Arbeit sofort zu entrichten.

6.2. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie in unseren AGB festgehalten sind.

6.3. In Ausnahmefällen gewährt der Anbieter dem Auftraggeber die Zahlung per Überweisung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.


§7 Preise / Pauschalpreise

7.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.

7.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.

7.3. Extreme Verschmutzungen wie z. B. durch Farben, Tierhaare, Flüssigkeiten jeglicher Art, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welches unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.

7.4. Die endgültigen Preise der Reinigung/Aufbereitung etc. werden vor Beginn der Arbeiten auf dem Kostenvoranschlag schriftlich festgehalten.


§8 Sonstiges

8.1. Erfüllungsort ist Eppingen.

8.2. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt der gesetzlich festgelegte Gerichtsstand. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

8.3. Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.

8.4. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.



§9 Salvatorische Klausel

9.1 Mit Terminvereinbarung und/oder Bestätigung des Kostenvoranschlags und/oder Unterschrift der Auftragsbestätigung akzeptiert der Auftraggeber unsere AGB.



Eppingen, Stand: 10/2023